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Teilnahmebedingungen Vonovia Award für Fotografie 2024

1. Der Wettbewerb

1.1 Zur Förderung der Fotografie und der zeitgenössischen Fotokunst veranstaltet Vonovia SE den VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE.
1.2 Der Wettbewerb wird zu einem angekündigten Thema ausgeschrieben. Prämiert werden drei Fotoarbeiten à sechs bis zwölf Aufnahmen nebst konzeptioneller Einordnung, die von einer Jury bestimmt werden (Plätze 1 bis 3). Zusätzlich vergibt der Veranstalter einen Nachwuchsförderpreis, der ebenfalls durch die Jury ermittelt wird.

2. Die Teilnahmeberechtigten
 

2.1 Der VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE richtet sich an folgende Teilnahmeberechtigte:

2.1.1 Profi-Fotografinnen/Fotografen:
Alle professionellen Fotografinnen/Fotografen, Fotodesignerinnen/Foto-designer und Künstlerinnen/Künstler, die mit Fotografie oder ihrer Vermittlung den überwiegenden Teil (das bedeutet mehr als 50%) ihres Lebensunterhaltes bestreiten und /oder einen Ausbildungs- oder Studienabschluss in Fotografie oder der Fotobranche nahestehenden Disziplinen vorweisen können. Der Veranstalter hat das Recht, von Teilnehmerinnen/Teilnehmern einen Nachweis ihrer fotografischen Berufstätigkeit zu verlangen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich der Veranstalter vor, die betroffenen Arbeiten vom Wettbewerb auszuschließen.

2.1.2 Nachwuchs-Fotografinnen/Fotografen:
Alle Fotografinnen/Fotografen in der Berufsausbildung, im Studium oder in ihren ersten beiden Berufsjahren sowie Fotoassistentinnen/Fotoassistenten. Die Nachwuchs-Fotografinnen/Fotografen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung nicht älter als 26 Jahre alt sein. Im Falle des Wettbewerbserfolges sind auf Nachfrage entsprechende Nachweise zu erbringen.

2.2 Einreicher im Sinne dieses Wettbewerbes können nur natürliche Personen sein, nicht juristische Personen wie Firmen, Vereinigungen oder Verbände.

2.3 Nicht eingereicht werden dürfen Serien, deren Produktion oder Vervollständigung zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung länger als drei Jahre zurückliegen; ebenso einzelne Aufnahmen einer Serie, die bereits bei einem VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE eingereicht oder bereits bei einem anderen, für die Fotobranche bedeutenden Fotowettbewerb ausgezeichnet wurden. Sofern die eingereichte Arbeit zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung und der Preisverleihung anderweitig ausgezeichnet wird, informiert der Teilnahmeberechtigte Vonovia umgehend. Das Letztentscheidungsrecht über die Teilnahmeberechtigung liegt bei der Jury; 4.3 gilt entsprechend.

2.4 Zugelassen ist nur die Einreichung einer Fotoserie je Teilnehmerin/Teilnehmer.

2.5 Die Teilnahme am VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE ist kostenlos.

2.6 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Vonovia SE und aller mit ihr verbundenen Unternehmen, direkte Familienangehörige der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie die Jury-Mitglieder (vgl. 4) und ihre direkten Familienangehörigen.

Vom Fotowettbewerb können ferner Personen ausgeschlossen werden, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teilnehmer unwahre Angaben macht oder sich durch Manipulation Vorteile verschafft. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Preise aberkannt und zurückgefordert werden.

2.7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Bilder zurückzuweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

2.8 Bei Zweifeln hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung ist der Interessent/die Interessentin verpflichtet, Kontakt mit dem Projektteam des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE unter award@vonovia.de aufzunehmen, damit diese eine endgültige Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung abschließend herbeiführen.

3. Das Thema des Wettbewerbs
 

3.1 Der Wettbewerb 2024 beleuchtet das Thema ZUHAUSE in seiner Vielschichtigkeit. Er lädt Nachwuchs- und Profi-Fotografinnen und -Fotografen dazu ein, das Thema ZUHAUSE auf künstlerisch-inszenierte, konzeptuelle oder dokumentarische Weise zu beschreiben und zu interpretieren. Als Seismographen gesellschaftlicher Veränderungen eröffnen sie neue Perspektiven. Sie geben Denkanstöße für heutige Fragen nach Identität und Lebenswirklichkeit.

3.2. Jede Einreichung zum VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE muss aus mindestens sechs und höchstens zwölf Einzelmotiven bestehen. Die Einzelmotive sind dabei Bestandteil einer Serie. Die Bilder sollen einem Konzept folgen und zeigen, wie die fotografische Serie dem Themengebiet begegnet. Das schriftliche Konzept hierzu ist Teil der Einreichung. Es ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen und darf maximal 1.000 Zeichen umfassen (vgl. 8).

4. Die Jury

4.1 Eine unabhängige Fachjury aus den Bereichen Fotografie, Journalismus, Kunst und Kultur, Lehre und Immobilienwirtschaft entscheidet über die Vergabe.

4.2 Die Jurorinnen/Juroren des laufenden Awards werden auf der Website des Veranstalters veröffentlicht (award.vonovia.de). Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Jurymitglieder bei Verhinderung kurzfristig durch andere geeignete Personen zu ersetzen.

4.3 Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Preise und Auszeichnungen

5.1 Ermittlung der Nominierten und der Preisträgerinnen/Preisträger

Aus den 25 Nominierten der Kategorie "Beste Fotoserie" für Profi-Fotografinnen/Fotografen wählt die Jury drei Preisträgerinnen/Preisträger für den VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE sowie eine Preisträgerin/einen Preisträger aus den acht Nominierten der Kategorie "Beste Nachwuchsarbeit“.

5.2 Ehrung der Preisträgerinnen/Preisträger

Zur Prämierung der Preisträgerinnen/Preisträger richtet die Vonovia SE eine Veranstaltung aus und lädt hierzu alle Nominierten beider Kategorien (sog. Shortlist) ein. Dort werden die jeweiligen Preisträgerinnen/Preisträger einzeln unter Nennung ihres Namens und der Darstellung ihrer eingereichten Arbeiten bekannt gegeben. Um der Preisverleihung einen würdevollen Rahmen zu verleihen, werden die Nominierten gebeten, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei Verhinderung (z.B. aus Krankheits- und/oder Urlaubsgründen) ist die Entsendung eines Vertreters selbstverständlich erlaubt.

5.3 Preise/Auszeichnungen

5.3.1 Die Preisträgerinnen/Preisträger beider Kategorien erhalten jeweils eine Urkunde über ihre Platzierung sowie einen Geldpreis. Insgesamt werden beim VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE Geldpreise im Wert von 42.000 Euro* ausgelobt. Sie verteilen sich wie folgt:

Kategorie „Beste Fotoserie“:

Platz 1: 15.000 Euro
Platz 2: 12.000 Euro
Platz 3: 10.000 Euro

Kategorie „Beste Nachwuchsarbeit“:

5.000 Euro


5.3.2 Alle Nominierten erhalten eine Urkunde über ihre Teilnahme und Nominierung. Zur Honorierung erhalten alle Nominierten mit Ausnahme der Preisträgerinnen/Preisträger zusätzlich eine Pauschale* in Höhe von je 500 Euro. Kosten zur Deckung der Teilnahme an der Preisverleihung sind inkludiert.

* platzierungsabhängige Preisgelder sind gem. Abschn. 1.1 Abs. 24 UStAE nicht besteuerbar.

6. Veröffentlichungen
 

6.1 Die Arbeiten der Preisträgerinnen/Preisträger und der Nominierten beider Wettbewerbskategorien werden auf der Bildergalerie oder der Presseseite der Website award.vonovia.de veröffentlicht.

6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Dokumentationen des Awards (eingereichte Bilder, Bilderserien, Kurzprofile der Fotografen) zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (PR, Print, Social Media etc.), für Präsentationen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen in fremden und eigenen Räumen sowie für Publikationen zu nutzen.
Zu den vorgenannten Nutzungszwecken, zur Weitergabe an Dritte und zur Archivierung auf digitalen Speichermedien und der Veröffentlichung auf Webseiten räumen die Mitglieder der Shortlist (Nominierte beider Kategorien inklusive der daraus ermittelten Preisträgerinnen/Preisträger) Vonovia SE das unbefristete und übertragbare Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht der übrigen Teilnehmerinnen/Teilnehmer läuft 6 Monate ab Ablauf des Einsendezeitraums (vgl. Ziffer 7).

Eine Auswahl der nominierten und ausgezeichneten Arbeiten wird ferner für die Gestaltung der o.g. Website verwendet werden. Der Veranstalter und seine Kooperationspartner sind zudem berechtigt, eine Auswahl aus den Arbeiten der Preisträgerinnen/Preisträger für die Ankündigung und Kommunikation des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE zu verwenden.

6.3 Bei allen Veröffentlichungen des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE, die durch Unternehmen von Vonovia erfolgen, werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer namentlich mit Vor- und Zunamen genannt.

6.4 Zu den oben genannten Nutzungen erteilen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer bereits jetzt ihre Zustimmung und übertragen Vonovia SE die hierfür erforderlichen (auch als Unterlizenzen auf Dritte übertragbare) Nutzungsrechte an ihren Werken.

6.5 Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit den Preisträgerinnen/Preisträgern des Awards Aufnahmen (Foto, Video) sowie Texte über ihre Bilderserien und ihre Arbeit zu erstellen. Die Preisträgerinnen/Preisträger stehen zudem für Interviews und Statements grundsätzlich zur Verfügung.

6.6 Bei Veröffentlichungen durch die Fachpresse und anderen Medien werden die Namen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und die Namen der Fotoserien an die veröffentlichenden Medien weitergegeben mit der Maßgabe, diese auch zu veröffentlichen (vgl. auch 9.5). Eine Veröffentlichung der Preisträgerarbeiten in den Medien ist für die Medien grundsätzlich honorarfrei. Auch diesbezüglich erklären sich die Teilnehmerinnen/Teilnehmer bereits jetzt einverstanden. Eine Haftung hierfür gegenüber dem Einreicher übernimmt der Veranstalter nicht.

6.7 Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist es gestattet, bei späteren Medienberichterstattungen über ihre Arbeiten auch ihre Teilnahme am VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE zu nennen.

7. Einsendezeitraum

Die Einsendefrist für den VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE 2024 wird noch bekannt gegeben. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben hierzu das vom Veranstalter vorgefertigte Online-Anmeldeformular zu verwenden und die Arbeiten vollständig in einer bestimmten digitalen Form zur Verfügung zu stellen (vgl. hierzu Ziffer 8). Unvollständige Unterlagen oder andere Einreichungsformen als in den Teilnahmebedingungen vorgeschrieben, werden vom Veranstalter nicht angenommen und werden nicht berücksichtigt.

8. Daten-Upload und –Speicherung / Datenschutzhinweise

8.1 Unter dem Menüpunkt „Anmeldeformular“ der Website award.vonovia.de müssen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer das Online-Anmeldeformular vervollständigen. Hierzu gehören das Ausfüllen aller gekennzeichneten Pflichtfelder und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Für die Einreichung ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig.

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, über den die Gültigkeit der E-Mail-Adresse geprüft wird (Double-Opt-In-Verfahren). Nach Anklicken des Aktivierungslinks werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer durch den weiteren Einreichungsprozess geführt und erhalten eine E-Mail zum Upload Formular.

8.2 Für die Einreichung muss/müssen

  • mindestens sechs und maximal zwölf Einzelmotive hochgeladen werden (vgl. 8.3.1). Sie sind Bestandteil einer Fotoserie zum Thema des Wettbewerbs.
  • alle Bilder einer Fotoserie nach folgendem Muster benannt werden: Titel der Serie_laufende Nummer (Beispiel: Mustertitel_1; Mustertitel_2; Mustertitel_3)
  • alle Bilder einer Fotoserie, das Konzept und eine Kurzbiografie müssen darüber hinaus in einem separaten Dokument (pdf) zusammengefasst werden:
  • Auf Seite 1 sind alle Bilder der Serie abgebildet.
  • Auf den nachfolgenden Seiten ist jeweils ein Einzelmotiv in einer von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern frei zu wählenden Reihenfolge abgebildet.
  • Auf der darauffolgenden Seite beschreiben die Teilnehmerinnen/Teilnehmer das den Arbeiten zugrunde gelegte Konzept.
  • Auf der letzten Seite befindet sich eine Kurzbiografie mit Angaben des Geburtsorts, des Wohnortes, der Ausbildung (Institution/Abschluss), des Werdegangs und Informationen über wichtige Projekte und bisherige Auszeichnungen (vgl. 3.2).
  • Das Dokument muss inhaltlich so gestaltet sein, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmerinnen/Teilnehmer gezogen werden können (Anonymität).
  • Das pdf-Dokument umfasst somit min. neun, max. 15 Seiten. Eine übliche Begrenzung für pdf-Dateien liegt bei 10MB und sollte nicht überschritten werden.

8.3 Die Einreichung muss unabhängig vom Aufnahmeformat in digitaler Form erfolgen.

8.3.1 Die Einzelmotive werden zunächst als jpg-Dateien (300dpi und 2.500 Pixel an der langen Seite) eingereicht. Die Jury akzeptiert alle Techniken der Bildgebung und Bildgestaltung, sofern sie zur Verdichtung der inhaltlichen Aussage angewendet werden.

8.3.2 Die Arbeiten werden durch die Fachjury beurteilt (vgl. auch 5.1). Sofern nötig, werden hierfür durch den Veranstalter Ausdrucke erstellt.

8.3.3 Von den Arbeiten der Preisträgerinnen/Preisträger und der Shortlistkandidatinnen/Kandidaten werden für die Kommunikation des Wettbewerbs sowie für die eingeräumten Nutzungsarten Kommunikationsmedien produziert (vgl. 6). Hierfür werden von den Preisträgerinnen/Preisträgern und den Nominierten zum gegebenen Zeitpunkt die Feindaten der Arbeiten angefordert. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern, dass diese Daten vorliegen und auf Nachfrage bestmöglich zur Verfügung gestellt werden (TIFF-Dateien mit LZW-Komprimierung oder weitere Ebenen).

8.3.4 Die angefertigten Ausdrucke (vgl. 8.3.2) von Werken der Shortlistkandidatinnen /Kandidaten und Preisträgerinnen/Preisträger verbleiben nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zur internen Dokumentation der Award-Historie beim Veranstalter. Die eingelagerten Werke können für den Fall der Durchführung einer Sonder- oder Jubiläumsveranstaltung (z. B. nach fünf oder zehn Jahren) mit gesondert eingeholter Zustimmung der Shortlistkandidatinnen/Kandidaten und Preisträgerinnen/Preisträger genutzt werden. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Ausdrucke.

8.3.5 Für den reibungslosen Upload wird ein Internetbrowser benötigt, der HTML 5 unterstützt und bei dem JavaScript eingeschaltet/aktiviert ist. Sollte der Browser der Teilnehmerinnen/Teilnehmer dies nicht erfüllen, erhält sie/er bei Einreichung eine entsprechende Fehlermeldung und einen Link, unter dem eine Auswahl aller gängigen Browser kostenlos aktualisiert werden kann. Die kostenlose Aktualisierung kann auch direkt über diesen Link vorgenommen werden: http://www.browser-update.org/en/update.html

8.4 Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen/Teilnehmer verweisen wir auf die Datenschutzhinweise für Teilnehmer des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE 2022. https://award.vonovia.de/de-de/datenschutz
 

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern durch ihre Teilnahme an dem Wettbewerb, dass sie alleinige Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten sind, dass sie über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen dürfen und dass die Arbeiten frei sind von Rechten Dritter. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich stellen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer den Veranstalter insoweit frei.

9.2 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber von Bildern, aus denen die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder - einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs - in nachweisbarer Form erteilt haben. Vonovia behält sich vor, Einwilligungserklärungen der fotografierten Personen zu Prüfungszwecken von den Teilnehmern vorlegen zu lassen (vgl. unten Ziffer 10).

9.3 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haften für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE und/oder den veröffentlichenden Medien (vgl. 6.6) dadurch entstehen, dass die erforderlichen Einwilligungen dritter Personen nicht erteilt sind oder andere Rechte Dritter einer Nutzung der Arbeiten entgegenstehen. Der Einreicher stellt den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter und/oder den veröffentlichenden Medien geltend machen. Er unterstützt den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte insbesondere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen.

9.4 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer räumen dem Veranstalter mit der Teilnahme am Wettbewerb diejenigen Nutzungsrechte ein, die für die unter Ziffer 6 („Veröffentlichungen“) sowie unter Ziffer 8.3.2. und 8.3.3. genannten Verwendungszwecke benötigt werden. Für die Einräumung dieser Nutzungenrechte erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer die Möglichkeit an dem Wettbewerb teilzunehmen und die Erlaubnis bei späteren Medienberichterstattungen über ihre Arbeiten auf ihre Teilnahme am VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE zu verweisen. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer kein Nutzungshonorar.

9.5 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer berechtigen den Veranstalter, die Bilddaten der eingereichten Arbeiten zu den unter Ziffer 6 („Veröffentlichungen“) sowie unter Ziffer 8.3.2. und 8.3.3. benannten Zwecken (z.B. Pressearbeit) auch an von ihm beauftragte Dritte (Agenturen, Dienstleister wie Druckereien etc.) sowie an die Medien für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE weiterzugeben.

9.6 Der Veranstalter ist sich bewusst, dass er bei einer über die hier eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Verwendung der Fotos die ausdrückliche Genehmigung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer einzuholen und ggf. die dafür üblichen und angemessenen Lizenzgebühren zu zahlen hat, die mit den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern gesondert zu vereinbaren sind. Alle unter Ziffer 9.4. und 9.5. nicht betroffenen Rechte verbleiben bei den Teilnehmerinnen/Teilnehmern.

10. Datenschutzkonformität der Wettbewerbsarbeiten

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern durch Ihre Teilnahmen an dem Wettbewerb und haben dafür einzustehen, dass die Nutzung der Arbeiten für die Zwecke dieses Wettbewerbs und die spätere Nutzung (vgl. 6) nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen und dass ggf. die betroffenen Personen die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Vonovia ist berechtigt, sich Einwilligungserklärungen zu Prüfungszwecken vorlegen zu lassen und für den Fall fehlender oder unzureichender Einwilligungserklärungen die entsprechenden Werke vom Wettbewerb auszuschließen. Unabhängig davon haftet die Teilnehmerinnen/Teilnehmer für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter des VONOVIA AWARD FÜR FOTOGRAFIE und/oder den veröffentlichenden Medien (vgl. 6.6) durch den Verstoß gegen das Datenschutzrecht entstehen. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer stellen den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Bußgeldern, Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte gegenüber dem Veranstalter und/oder den veröffentlichenden Medien geltend machen. Sie unterstützen den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte insbesondere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen.

11. Haftung

Vonovia übernimmt keine Haftung im Falle eines Verlustes der eingereichten Bilder. Die
Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie selbst für die Sicherung der Daten der von ihnen eingereichten Werke auf ihren eigenen Speichermedien verantwortlich sind.


Bochum 07.03.2022